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Die
Erfindung betrifft einen Mikrofonschutz für ein Hörhilfegerät, das mit wenigstens einem
Mikrophon bestückt
ist.
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Hörhilfegeräte weisen
im Allgemeinen ein Gehäuse
auf, indem wenigstens ein Mikrophon angeordnet ist, um Schall aufzunehmen.
Ein beispielsweise im Ohr getragenes Hörhilfegerät ist dabei jedoch Feuchtigkeit,
insbesondere Schweiß,
sowie Ohrenschmalz ausgesetzt. Des Weiteren können Betätigungselemente, wie Lautstärkeregler,
in der Nähe des
Mikrophons angeordnet sein, so dass dieses infolge von Berührung mit
den Fingern verschmutzen kann.
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Aus
dem Stand der Technik, wie er in der
EP 0 310 866 B1 offenbart ist, ist ein Hörgerät mit einer Einschnappkappe
bekannt, um eine Schalleintrittsöffnung
eines Mikrophons abzudecken. Die Einschnappkappe weist dabei beispielsweise
eine umlaufende Ringnut auf, die in eine entsprechend geformte Vertiefung
auf der Außenseite
des Gehäuses eines
Hörgeräts einschnappen
kann.
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Des
Weiteren sind in der
US
2005/0175203 A1 Hörgeräte offenbart,
bei denen eine Schutzkappe auf einen Vorsprung auf der Außenseite
des Gehäuses
aufgeklipst wird, um als Mikrophonschutz zu dienen. Ein solcher
Vorsprung hat jedoch den Nachteil, dass sich leicht Schmutz an seiner
Kante sammeln kann. Außerdem
steht der Vorsprung optisch unvorteilhaft von der Außenseite
des Gehäuses
ab. Darüber
hinaus kann sich die Schutzkappe leicht ungewollt von dem Vorsprung
lösen.
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Des
Weiteren ist in der
US
2005/0175203 A1 als Schutzkappe ein Ringelement mit Öffnungen
auf der Oberseite offenbart. Das Ringelement wird dabei in eine
entsprechend geformte Vertiefung des Gehäuses des Hörgeräts eingesetzt, wobei die Vertiefung
derart geformt ist, dass es einen Reibeingriff mit dem Ringelement
bildet. Ein solches Ringelement hat jedoch den Nachteil, dass der
Durchmesser der Vertiefung und der Durchmesser des Ringelements sehr
genau gefertigt werden muss, damit das Ringelement nicht ungewollt
aus der Vertiefung herausfallen kann. Des Weiteren lässt sich
das Ringelement nicht so leicht auswechseln.
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Aus
der Druckschrift
DE
102 28 828 C1 ist ein modulares Hörhilfsgerät bekannt. Eine Ausnehmung
im Hörhilfsgerätmodul kann
ein Mikrofonmodul aufnehmen. Dieses ist mit einem Schnellverschluss, bei
dem Haken hinter Befestigungsplatten einrasten, am Hörhilfsgerätmodul befestigt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher einen Mikrophonschutz für ein Hörhilfegerät mit wenigstens einem
Mikrophon bereitzustellen, wobei der Mikrophonschutz leicht ausgewechselt
werden kann, wobei er weniger massiv ausgebildet werden muss, und in
eingebautem Zustand außerdem
eine flache Bauweise erlaubt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe nach Anspruch 1 gelöst,
indem der Mikrophonschutz eine Abdeckung mit Öffnungen aufweist, an der wenigstens
zwei Füße angeordnet
sind, die in entsprechenden Aufnahmeöffnungen eines Gehäuses eines
Hörhilfegeräts lösbar befestigt
werden können.
Dies hat den Vorteil, dass der Mikrophonschutz sehr einfach an dem
Hörhilfegerät befestigt
werden kann, wobei der Mikrophonschutz durch das Vorsehen von zwei Füßen einen
weniger kompakten Aufbau benötigt. Des
Weiteren ermöglicht
der Mikrophonschutz eine flache Bauweise, wenn er an dem Gehäuse eines Hörhilfegeräts befestigt
wird, da die Abdeckung nicht an einem Vorsprung des Gehäuses eingerastet
werden muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein solcher Mikrophonschutz
ein leichtes Auswechseln erlaubt, da sich die Füße einfach aus den Aufnahmeöffnungen
herausziehen lassen. Ferner sind die Füße derart ausgebildet, dass
sie mit den zugeordneten Aufnahmeöffnungen einen Presskontakt
bzw. eine Pressverbindung bilden. Dies hat den Vorteil, dass kein
Einrastmechanismus bereitgestellt werden muss, bei denen der Mikrophonschutz
beispielsweise in einen Hinterschnitt an dem Gehäuse einrastet. Dadurch können Herstellungskosten
erheblich gesenkt werden.
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In
einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
weist der Mikrophonschutz drei, vier, fünf oder mehr Füße auf,
wobei wenigstens einer der Füße einen
zylindrischen oder vieleckigen Querschnitt aufweisen kann. Dies
hat den Vorteil, dass diese Form der Füße besonders einfach in der
Herstellung ist und außerdem
leicht ein Presskontakt mit den jeweiligen Aufnahmeöffnungen
im Gehäuse
hergestellt werden kann.
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Gemäß einer
anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
weist wenigstens einer der Füße wenigstens
eine Rippe auf. Die Rippe kann dabei umlaufend oder teilweise umlaufend
an dem Fuß ausgebildet
sein. Des Weiteren können
an dem Fuß mehrere
Rippen über
die Länge
des Fußes
verteilt angeordnet sein. Solche Rippen haben den Vorteil, dass
sie ebenfalls leicht hergestellt werden können und außerdem eine einfache lösbare Befestigung
mit dem Gehäuse
bilden, indem der Mikrophonschutz zuverlässig an dem Gehäuse befestigt
werden kann und außerdem
wieder leicht aus der Befestigung und dem Presskontakt gelöst werden
kann. Alternativ zu der Rippe bzw. Rippen kann wenigstens einer
der Füße mit einer
Verzahnung oder Wulsten versehen sein.
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Gemäß einer
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann wenigstens einer der Füße senkrecht
oder geneigt von der Abdeckung abstehen. Bei der geneigten Position
kann der Fuß beispielsweise
nach außen
oder nach innen geneigt ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil,
dass der Mikrophonschutz zusätzlich
gegen ein ungewolltes Herausfallen gesichert werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist der Mikrophonschutz als Windschutz und/oder als Schutz gegen
Verschmutzung und Feuchtigkeit ausgebildet. Um ein Eindringen von Feuchtigkeit
und Ohrenschmalz oder anderem Schmutz zu verhindern kann dabei wenigstens
eine schalldurchlässige
bzw. poröse
Membran oder Folie vorgesehen sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der Mikrophonschutz ein Kunststoff-Spritzgussteil,
wobei die Membran, das Gitternetz oder die Folie hierbei beispielsweise
zusätzlich mit
eingespritzt werden können.
Das Spritzgussverfahren stellt dabei ein besonders einfaches und
kostengünstiges
Herstellungsverfahren dar.
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Die
Erfindung wird anhand von mehreren Ausführungsformen in den beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Darin
zeigt:
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1a eine
erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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1b den
Mikrophonschutz gemäß 1a in
einer Seitenansicht,
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1c einen
Gehäuseausschnitt
eines Hörhilfegeräts mit Aufnahmeöffnungen
für den
erfindungsgemäßen Mikrophonschutz,
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2a eine
zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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2b den
Mikrophonschutz gemäß 2a in
einer Seitenansicht,
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3a eine
dritte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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3b den
Mikrophonschutz gemäß 3a in
einer Seitenansicht,
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4a eine
vierte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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4b den
Mikrophonschutz gemäß 4a in
einer Seitenansicht,
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5a eine
fünfte
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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5b den
Mikrophonschutzes gemäß 5a in
einer Seitenansicht,
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6a eine
sechste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten,
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6b den
Mikrophonschutz gemäß 6a in
einer Seitenansicht,
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7a eine
siebte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes
in einer Ansicht von unten, und
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7b den
Mikrophonschutz gemäß 7a in
einer Seitenansicht.
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In
allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern
nichts anderes angegeben ist – mit
denselben Bezugszeichen versehen worden.
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In 1a ist
eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes 10 zur
lösbaren
Befestigung an einem Gehäuse 12 eines
Hörhilfegeräts (nicht
dargestellt) dargestellt. Der Mikrophonschutz 10 weist
dabei eine Abdeckung auf, an deren Unterseite Füße 16 vorgesehen sind
zur Befestigung in Aufnahmeöffnungen 18 des
Gehäuses 12 des
Hörhilfegeräts, wie
sie in 1c dargestellt sind. Die Abdeckung 14 dient
dabei zur Abdeckung beispielsweise wenigstens eines Mikrophoneingangs 20 eines
Mikrophons 24, wobei die Abdeckung 14 hierbei
entsprechende Öffnungen 22 aufweist,
um Schall von außen
zu dem Mikrophoneingang 20 durch zu lassen. In einem Beispiel
kann die Abdeckung 14 dabei einen Durchmesser von 2,4 mm
aufweisen und die Füße 16 einen
Durchmesser von 0,5 mm und eine Länge von 0,6 mm. Diese Maßangaben sind
jedoch lediglich beispielhaft und die vorliegende Erfindung ist
keineswegs darauf beschränkt.
So richtet sich beispielsweise der Durchmesser der Abdeckung 14 nach
der Größe des abzudeckenden
Mikrophoneingangs bzw. -ausgangs. Entsprechend kann auch die Länge und
der Durchmesser der Füße 16 beliebig
variiert werden, je nach Funktion und Einsatzzweck.
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Die
Abdeckung 14 weist beispielsweise eine gitterförmige Struktur
auf, um den Mikrophoneingang 20 vor Schmutz, wie beispielsweise
Ohrschmalz und vor Feuchtigkeit zu schützen. Die gitterförmige Struktur
mit Gitteröffnungen 22 ist
jedoch nur ein Beispiel für
die Ausgestaltung der Abdeckung 14 des Mikrophonschutzes 10.
Genauso können
runde Öffnung (nicht
dargestellt) beispielsweise in Form von Bohrungen vorgesehen sein
oder dergleichen. Für
den Durchschnittsfachmann ist es offensichtlich, dass es eine Vielzahl
von Möglichkeiten
gibt, die Abdeckung 14 so zu gestalten, dass sie einerseits
Schall durchlässt
bzw. als zusätzlicher
Windschutz störende Windgeräusche reduziert
bzw. verhindert und andererseits ein Eindringen von Schmutz und
Feuchtigkeit verhindert.
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Um
ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern kann dabei wahlweise
zusätzlich
eine schalldurchlässige
Membran, ein Gitternetz (nicht dargestellt) oder eine schalldurchlässige Folie
(nicht dargestellt) unterhalb der Öffnungen der Abdeckung 14 vorgesehen
sein. Die Membran oder Folie weisen beispielsweise Mikroporen auf
und können
zusätzlich mit
einer Antihaftbeschichtung versehen sein, um das Eindringen von
Ohrschmalz zu verhindern und außerdem
das Eindringen von Schweißtropfen
durch die Beschichtung zu verhindern.
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In 1b ist
die Membran 26 mit einer gestrichelten Linie dargestellt.
Die Membran 26 bzw. das Gitternetz oder die Folie bilden
dabei einen zusätzlichen
Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Ohrschmalz. Diese
Elemente können
dabei in allen Ausführungsformen
der Erfindung eingesetzt werden, wie sie im nachfolgenden noch näher mit
Bezug auf die 2 bis 7 beschrieben
werden. Die Membran 26, das Gitternetz und die Folie können dabei
in die Abdeckung 14 bei spielsweise entsprechend eingespritzt,
eingelegt oder eingeklebt werden.
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Wie
in 1b gezeigt ist, weist die Abdeckung 14 des
Mikrophonschutzes 10 zwei Befestigungselemente auf, in
Form von zylindrischen Füßen 16,
die in entsprechende Aufnahmeöffnungen 18 im Gehäuse 12 aufgenommen
werden können.
Die Aufnahmeöffnungen 18 können dabei
als Vertiefungen oder durchgehende Öffnung ausgebildet sein. Die Füße 16 stehen
von der Abdeckung 14 hierbei senkrecht ab. Wahlweise können ein
oder beide Füße 16 mit
wenigstens einer zusätzlichen
Rippe 28 versehen sein. Die Rippe 28 kann dabei
teilweise oder vollständig
umlaufend an dem Fuß 16 vorgesehen
sein, wie mit gestrichelter Linie in den 1a und 1b eingezeichnet
ist. Grundsätzlich
kann auch jeweils mehr als eine Rippe 28 an den Füßen 16 vorgesehen
sein, wie exemplarisch an einem Fuß 16 in 1b eingezeichnet
ist. Die Rippen 28 müssen
dabei auch nicht die in der 1b dargestellte
scheibenförmige
Form aufweisen, sondern können
eine beliebige Form aufweisen, die geeignet ist einen Presskontakt
mit einer jeweiligen Aufnahmeöffnung 18 des
Gehäuses 12 zu bilden.
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In
einer zweiten Ausführungsform
des Mikrophonschutzes 10, wie sie in den 2a und 2b dargestellt
ist, können
die Füße 16 statt
zylindrisch auch eckig, beispielsweise dreieckig, ausgebildet sein.
Grundsätzlich
können
die Füße 16 einen
beliebigen Querschnitt oder Querschnittskombinationen aufweisen.
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In
den 3a und 3b ist
eine weitere dritte Ausführungsform
des Mikrophonschutzes 10 dargestellt. Dabei sind die Füße 16 beispielsweise viereckig
ausgebildet und stehen über
den äußeren Umfang
der Abdeckung 14 hervor. Die Füße 16 können dabei
in einen Hinterschnitt 30 in der jeweiligen Aufnahmeöffnung 18 des
Gehäuses 12 einrasten.
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Gemäß der vierten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes 10,
wie er in den 4a und 4b gezeigt
ist, weist die Abdeckung 14 ebenfalls viereckige Füße 16 auf.
Diese stehen jedoch nicht senkrecht von der Abdeckung 14 ab,
wie in der ersten bis dritten Ausführungsform, sondern sind nach
außen
geneigt bzw. nach außen abwinkelt
ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass die Füße 16 in die Aufnahmeöffnungen 18 im
Gehäuse 12 des
Hörhilfegeräts beispielsweise
geklemmt und durch die geneigte Ausführung zusätzlich gegen ein ungewolltes
Herausfallen weiter gesichert werden können. Grundsätzlich ist
auch denkbar beide Füße 16 nach
innen geneigt (nicht dargestellt) anzubringen oder einen der Füße 16 nach
innen und den anderen nach außen
geneigt vorzusehen.
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In
der fünften
Ausführungsform
des Mikrophonschutzes 10, wie er in den 5a und 5b gezeigt
ist, sind die Füße 16 zusätzlich mit
einer Verzahnung 32 zumindest an der Außenseite ausgebildet, um einen
Presskontakt mit der Aufnahmeöffnung 18 herzustellen.
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In
der sechsten Ausführungsform
des Mikrophonschutzes 10, wie er in den 6a und 6b dargestellt
ist, sind die Füße 16 im
Gegensatz zu der fünften
Ausführungsform
mit einer umlaufenden Verzahnung 32 versehen.
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Gemäß der siebten
Ausführungsform
des Mikrophonschutzes 10, wie sie in den 7a und 7b gezeigt
ist, können
die Füße 16 auch
einen oder mehrere Wulste 34 aufweisen, um einen Presskontakt
mit den Aufnahmeöffnungen 18 des
Gehäuses 12 herzustellen.
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Der
Vorteil des zuvor beschriebenen Mikrophonschutzes 10 ist
es, dass die Abdeckungen 14 sehr flach bauen kann, da sie
nicht wie im Stand der Technik an einer von dem Gehäuse hervorstehenden Befestigung
eingerastet werden muss, sondern in Aufnahmeöffnungen 18 im Gehäuse 12 aufgenommen
werden kann, die leicht hergestellt werden können. Der erfindungsgemäße Mikrophonschutz 10 braucht
auch keine Vertiefung in dem Gehäuse,
so dass der Mikrophonschutz 10 daher überall an dem Gehäuse 12 bzw.
an dessen Faceplate befestigt werden kann.
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Des
Weiteren können
als Aufnahmeöffnungen 18 in
dem Gehäuse 12 jeweils
Bohrungen vorgesehen werden, die beispielsweise unter Verwendung einer
Lehre gebohrt werden können.
Die Aufnahmebohrungen können
dabei neben dem Stutzen eines Mikrophons platziert werden. Alternativ
ist auch denkbar, die Aufnahmeöffnungen 18 nicht
zu bohren, sondern in dem Gehäuse
auszuformen, beispielsweise wenn die Füße eckig sind, wie in den 2a und 3a.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Mikrophonschutzes 10 ist,
dass dieser nicht mit dem Gehäuse 12 verklebt
werden muss und außerdem platzsparend
eingebaut werden kann. Des Weiteren kann die Abdeckung 14 mit
den Füße 16 sehr
leicht beispielsweise im Spritzgussverfahren oder einem andere geeigneten
Verfahren einstückig
aus Kunststoff hergestellt werden.
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Die
Ausführungsformen,
wie sie zuvor beschrieben wurden, können auch miteinander kombiniert
werden, in jedem Fall einzelne Merkmale davon. So können die
Füße 16 in
den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
senkrecht von der Abdeckung 14 abstehen oder nach innen
bzw. nach außen
geneigt ausgebildet werden, wie in 4b gezeigt
ist. Auch können
die in den Figuren gezeigten Füße 16 jeweils
mit Rippen 28, Zähnen 32,
und/oder Wulsten 34, wie in 1b, 5b, 6b und 7b,
ausgebildet sein. Die in den Figuren gezeigten Ausführungsformen
sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Es ist für den Durchschnittsfachmann
offensichtlich, dass es eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten
gibt, um einen erfindungsgemäßen Mikrophonschutz 10 auszubilden,
der eine Abdeckung 14 mit wenigstens zwei Füßen 16 aufweist,
die zumindest einen Presskontakt mit den jeweiligen Aufnahmeöffnungen 18 in
dem Gehäuse 12 eines
Hörhilfegeräts bilden.
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Das
Hörhilfegerät bei dem
ein Gehäuse
mit einer erfindungsgemäßen Abdeckung
eingesetzt wird umfasst Hörgeräte für Menschen
mit Hörproblemen,
wie Schwerhörigkeit,
sowie jede andere Art von Hörgeräten bzw.
Hörhilfegeräten, die
zur Übertra gung
von akustischen Signalen verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise
sog. Headsets, wie sie bei Handys verwendet werden oder bei Musikabspielgeräten, wie
Walkmans oder Mp3-Playern
usw.. Die Aufzählung
ist jedoch lediglich beispielhaft und nicht abschließend.